Warum ist die AfD als gesichert rechtsextrem nicht mit der Freiheitlichen demokratische Grundordnung vereinbar?

Um zu erk­lären, warum die Alter­na­tive für Deutsch­land (AfD) als gesichert recht­sex­trem eingestuft wird und warum sie als nicht mit der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung (FDGO) vere­in­bar gilt, betra­cht­en wir die Ein­schätzung des Ver­fas­sungss­chutzes, die rechtlichen und ide­ol­o­gis­chen Grund­la­gen sowie konkrete Beispiele. Die Antwort wird präzise, struk­turi­ert und auf die Frage fokussiert sein, ohne unnötige Weitschweifigkeit.1. Ein­stu­fung als gesichert recht­sex­tremDer Bun­desver­fas­sungss­chutz und mehrere Lan­desver­fas­sungss­chutzämter haben Teile der AfD als gesichert recht­sex­trem eingestuft. Diese Ein­stu­fung basiert auf umfan­gre­ichen Beobach­tun­gen und wurde durch Gerichte, wie das Oberver­wal­tungs­gericht Mün­ster im Mai 2024, bestätigt. Konkret gilt dies für:

  • Den „Flügel“: Der recht­sna­tionale Flügel um Björn Höcke (auch bekan­nt als Björn Höcke) wurde bere­its 2020 als gesichert recht­sex­trem eingestuft. Obwohl der Flügel for­mal aufgelöst wurde, sind seine Struk­turen und Mit­glieder weit­er­hin ein­flussre­ich.
  • Die Bun­despartei: Seit 2021 stuft der Ver­fas­sungss­chutz die gesamte AfD als Ver­dachts­fall ein, mit Teilen (z. B. der Flügel und die Jugen­dor­gan­i­sa­tion Junge Alter­na­tive) als gesichert recht­sex­trem.
  • Begrün­dung: Der Ver­fas­sungss­chutz führt an, dass die AfD in Teilen ver­fas­sungs­feindliche Ziele ver­fol­gt, die gegen die FDGO gerichtet sind. Dies umfasst die Ablehnung der Men­schen­würde, demokratiefeindliche Posi­tio­nen und die Förderung eth­nona­tion­al­is­tis­ch­er Ide­olo­gien.

Beispiele für recht­sex­treme Posi­tio­nen:

  • Eth­nona­tion­al­is­mus: Die AfD ver­tritt in Teilen die Vorstel­lung eines „deutschen Volkes“, das primär eth­nisch definiert wird, was Migranten und Min­der­heit­en aus­gren­zt. Björn Höcke sprach etwa von einem „eth­nisch-kul­turellen Kern“ Deutsch­lands.
  • Anti­demokratis­che Rhetorik: Aus­sagen wie die von Höcke, die Bun­desre­pub­lik als „Dik­tatur“ zu beze­ich­nen, oder Pläne zur „Rem­i­gra­tion“ (Depor­ta­tion) von Men­schen mit Migra­tionsh­in­ter­grund, auch wenn sie Staats­bürg­er sind, wider­sprechen dem Gle­ich­heits­grund­satz.
  • Ver­harm­lo­sung des Nation­al­sozial­is­mus: Höck­es Äußerun­gen, wie die Forderung nach ein­er „erin­nerungspoli­tis­chen Wende um 180 Grad“ in Bezug auf die NS-Ver­gan­gen­heit, wer­den als Rel­a­tivierung der NS-Ver­brechen gew­ertet.
  • Verbindung zu extrem­istis­chen Net­zw­erken: Kon­tak­te zu Grup­pen wie der Iden­titären Bewe­gung oder Teil­nahme an Ver­anstal­tun­gen mit bekan­nten Recht­sex­trem­is­ten ver­stärken die Ein­stu­fung.

Die frei­heitlich-demokratis­che Grun­dord­nung (FDGO)Die FDGO ist das Kern­prinzip der deutschen Ver­fas­sung, wie es im Grundge­setz (GG) ver­ankert ist. Sie umfasst:

  • Men­schen­würde (Art. 1 GG): Unan­tast­bar und Grund­lage aller Rechte.
  • Rechtsstaatlichkeit: Gewal­tenteilung, unab­hängige Gerichte, Rechts­gle­ich­heit.
  • Demokratie: Volkssou­veränität, freie Wahlen, Mei­n­ungs­frei­heit.
  • Gle­ich­heits­grund­satz: Gle­ich­be­hand­lung unab­hängig von Herkun­ft, Reli­gion oder Geschlecht.
  • Schutz von Min­der­heit­en: Diskri­m­inierung jeglich­er Art ist unvere­in­bar.

Die FDGO wird durch das Ver­bot der Ver­fas­sungs­feindlichkeit geschützt (Art. 21 GG). Parteien, die aktiv gegen diese Prinzip­i­en kämpfen, kön­nen als ver­fas­sungs­feindlich gel­ten und ein Parteiver­botsver­fahren riskieren.3. Warum die AfD nicht mit der FDGO vere­in­bar ist­Die AfD wird als nicht mit der FDGO vere­in­bar ange­se­hen, weil ihre Ide­olo­gie und Hand­lun­gen in Teilen gegen zen­trale Prinzip­i­en der FDGO ver­stoßen. Der Ver­fas­sungss­chutz und Gerichte führen fol­gende Punk­te an:

  • Ver­let­zung der Men­schen­würde:
    • Die AfD propagiert in Teilen eine eth­nisch-nation­al­is­tis­che Ide­olo­gie, die Men­schen mit Migra­tionsh­in­ter­grund oder nicht-deutsch­er Herkun­ft diskri­m­iniert. Begriffe wie „Rem­i­gra­tion“ implizieren die Aus­gren­zung oder Depor­ta­tion von Bürg­ern, was Art. 1 GG (Men­schen­würde) und Art. 3 GG (Gle­ich­heits­grund­satz) wider­spricht.
    • Beispiel: Das „Pots­dam-Tre­f­fen“ (2023), bei dem AfD-Vertreter mit Recht­sex­trem­is­ten Pläne zur Massende­por­ta­tion disku­tierten, zeigt eine klare Mis­sach­tung der Men­schen­würde.
  • Anti­demokratis­che Ten­den­zen:
    • Die AfD stellt die Legit­im­ität demokratis­ch­er Insti­tu­tio­nen infrage, etwa durch die Dif­famierung von Medi­en als „Lügen­presse“ oder die Dele­git­imierung des Ver­fas­sungs­gerichts.
    • Aus­sagen von Führungs­fig­uren wie Höcke, die die FDGO als „west­lich­es Sys­tem“ ablehnen, deuten auf eine grund­sät­zliche Ablehnung der Demokratie hin.
  • Rel­a­tivierung der NS-Ver­gan­gen­heit:
    • Die Ver­harm­lo­sung der NS-Zeit, etwa durch Höck­es „Denkmal der Schande“-Aussage zum Holo­caust-Mah­n­mal, wider­spricht dem Kon­sens der FDGO, dass die Auseinan­der­set­zung mit der NS-Ver­gan­gen­heit ein inte­graler Bestandteil der deutschen Demokratie ist.
  • Feind­bilder und Diskri­m­inierung:
    • Die AfD schürt gezielt Feind­bilder gegen Mus­lime, Migranten und andere Min­der­heit­en, was den Gle­ich­heits­grund­satz und den Schutz von Min­der­heit­en ver­let­zt. Dies zeigt sich in Parteipro­gram­men und öffentlichen Äußerun­gen, die Mus­lime pauschal als inte­gra­tionsun­fähig darstellen.
  • Ver­fas­sungs­feindliche Ziele:
    • Der Ver­fas­sungss­chutz stuft die AfD als ver­fas­sungs­feindlich ein, weil sie nicht nur Kri­tik an poli­tis­chen Maß­nah­men übt, son­dern die Grund­prinzip­i­en der FDGO aktiv bekämpft. Dies unter­schei­det sie von anderen Parteien, die inner­halb der FDGO operieren.

Rechtliche Kon­se­quen­zen

  • Beobach­tung durch den Ver­fas­sungss­chutz: Die Ein­stu­fung als gesichert recht­sex­trem und Ver­dachts­fall recht­fer­tigt die Überwachung durch den Ver­fas­sungss­chutz. Das Oberver­wal­tungs­gericht Mün­ster bestätigte 2024, dass dies recht­mäßig ist, da die AfD „frei­heits­feindliche Bestre­bun­gen“ ver­fol­gt.
  • Parteiver­bot: Ein Parteiver­bot ist the­o­retisch möglich (Art. 21 Abs. 2 GG), wird aber als schwierig ange­se­hen, da die AfD in Teilen gemäßigte Posi­tio­nen ver­tritt, um ein Ver­bot zu erschw­eren. Der Ver­fas­sungss­chutz prüft jedoch kon­tinuier­lich, ob ein Ver­bot­santrag gerecht­fer­tigt ist.
  • Poli­tis­che Iso­la­tion: Andere Parteien schließen eine Zusam­me­nar­beit mit der AfD aus, was ihre poli­tis­che Wirkung ein­schränkt, aber ihre Wäh­ler­ba­sis in eini­gen Regio­nen stärkt.

5. Gege­nar­gu­mente und AfD-Posi­tionDie AfD selb­st bestre­it­et die Ein­stu­fung als recht­sex­trem und sieht sich als „demokratis­che Alter­na­tive“. Sie argu­men­tiert:

  • Sie sei eine legale Partei, die durch Wahlen legit­imiert ist.
  • Die Ver­fas­sungss­chutzbeobach­tung sei poli­tisch motiviert und unter­drücke Mei­n­ungs­frei­heit.
  • Ihre Kri­tik an Migra­tion oder Islam sei legit­im und keine Ver­fas­sungs­feindlichkeit.

Gege­n­analyse: Während Parteien das Recht haben, kon­tro­verse Posi­tio­nen zu vertreten, über­schre­it­et die AfD laut Ver­fas­sungss­chutz die Gren­ze zur Ver­fas­sungs­feindlichkeit, da sie nicht nur kri­tisiert, son­dern die Grund­prinzip­i­en der FDGO (Men­schen­würde, Gle­ich­heit) aktiv angreift. Gerichte haben dies bestätigt, was die Ein­stu­fung rechtlich absichert.

Zusam­men­fas­sung:

Die AfD wird als gesichert recht­sex­trem eingestuft, weil Teile der Partei (ins­beson­dere der Flügel und die Junge Alter­na­tive) eth­nona­tion­al­is­tis­che, anti­demokratis­che und men­schen­würde­v­er­let­zende Posi­tio­nen vertreten. Diese ste­hen im Wider­spruch zur frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung, die Men­schen­würde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gle­ich­heit schützt. Konkrete Aus­sagen, wie die Ver­harm­lo­sung der NS-Zeit oder Pläne zur „Rem­i­gra­tion“, sowie Verbindun­gen zu extrem­istis­chen Net­zw­erken bele­gen dies. Die gerichtlich bestätigte Beobach­tung durch den Ver­fas­sungss­chutz unter­stre­icht, dass die AfD in Teilen aktiv gegen die FDGO arbeit­et, was sie von anderen demokratis­chen Parteien unterscheidet.Falls du eine ver­tiefte Analyse zu einem spez­i­fis­chen Aspekt (z. B. Gericht­surteile, einzelne Per­so­n­en oder Pro­gramm­punk­te) möcht­est, lass es mich wis­sen!